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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedienungen Brandis 12 AG

1. Parteien und Vertragsgegenstand

Das B12 Chur erbringt Catering- und Bankett-Dienstleistungen für Veranstaltungen seiner Kunden gemäss der beauftragten Offerte sowie der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Zustandekommen des Vertrags

B12 Chur erstellt dem Kunden eine erste Offerte mit Vorschlägen. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt das B12 Chur dem Kunden eine finale Bestätigung per E-Mail oder Post zu. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung dieser finalen Offerte durch den Kunden zustande.

 

3. Infrastruktur / Organisatorisches

Ist das B12 Chur mit einem Anlass ausserhalb seiner eigenen Räumlichkeiten beauftragt, stellt der Kunde oder die von ihm beauftragte Person sicher, dass am Ort des Anlasses die für den zu organisierenden Anlass üblichen Installationen (insbesondere Wasser, Strom etc.) gebrauchsfähig zur Verfügung stehen. Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass die für den zu organisierenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird. Sofern der Kunde oder Drittpersonen Getränke an den Anlass mitbringen, verrechnet das B12 Chur dem Kunden ein Zapfengeld pro Teilnehmer.

 

4. Haftung

Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellten oder Erfüllungsgehilfen bzw. dem Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beruhen.

 

5. Treuepflicht

B12 Chur ist als Beauftragte des Kunden tätig und wahrt dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie verpflichtet sich zudem, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren. 

 

6. Vertragsänderungen

Änderungen an der Bestellung des Kunden nach Abschluss des Vertrags sind bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Anlass möglich. Der Kunde informiert das B12 Chur über die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl wie folgt:

  • bis 10 Tage vor dem Anlass: Personenanzahl mit Abweichung
    von 10 Personen plus/minus

  • bis 72 Stunden vor dem Anlass: definitive Anzahl Personen. Diese wird dann auch als Basis für die Verrechnung genommen.  Die Anzahl ist verbindlich.

 

7. Stornierung

Löst der Kunde den Vertrag ganz oder teilweise auf, so stellt ihm das B12 Chur die hierdurch entfallenden Leistungen wie folgt in Rechnung (Berechnungsgrundlage ist der voraussichtliche Gesamtumsatz gemäss bestätigter Offerte):

  • 60 bis 31 Tage vor Anlass CHF 200.00 Aufwandsgebühr

  • 30 bis 21 Tage vor Anlass 30% des Gesamtumsatzes

  • 20 bis 11 Tage vor Anlass 60% des Gesamtumsatzes

  • 10 bis  4 Tage vor Anlass 80% des Gesamtumsatzes

  • ab 3 Tage vor Anlass 100% des Gesamtumsatzes

 

8. Preise / Rechnungsstellung

Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungen vom B12 Chur sind innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet B12 Chur dem Kunden einen Verzugszins von fünf Prozent des Rechnungsbetrags. Das B12 Chur behält sich namentlich bei grösseren Caterings oder Banketten das Recht vor, mit dem Kunden eine Akontozahlung zu vereinbaren.

 

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen B12 Caffè, Bar & Restaurant und dem Kunden ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Der Kunde kann das B12 Chur nur in Chur einklagen. Das B12 Chur kann den Kunden an dessen Wohnsitz oder in Chur gerichtlich belangen.

                                                                                                                                                                                     

Chur, März 2024

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